Geklaute Sachen

Geklaute Sachen

Sei es beim Einbruchdiebstahl in Haus, Wohnung oder Gewerberäume, der klassische Ladendiebstahl oder beim Klauen eines Portemonnaies aus einer Tasche. Jedes Mal, wenn es zu einem vollendeten Diebstahldelikt kommt, wird auch Diebesgut durch den Täter erlangt. 

Was ist begehrtes Diebesgut?

2019 wurden insgesamt 1.822.212 Diebstahldelikte bei der Polizei in Deutschland angezeigt. Der am häufigsten angezeigte Diebstahl ist der klassische Ladendiebstahl. Anschließend folgt der Fahrraddiebstahl und auf Platz 3 der Diebstahl in und aus Kraftfahrzeugen. Während die Spezifität des Diebesguts beim Ladendiebstahl häufig eine Rolle spielt, da dieser zweckgebunden ist, sind viele andere Diebstahlarten auf kein besonderes Diebesgut festgelegt. Meist geht es nur darum, dass möglichst wertvolle Gegenstände gestohlen werden, die anschließend weiterverkauft werden. Dies können neben den Fahrrädern auch verschiedene Fahrzeugteile, wie bspw. Räder oder Airbags sein. 

Die gesetzliche Lage

Neben dem Diebstahl an sich, ist auch der Weiterverkauf von Diebesgut strafbar. Der Grundtatbestand des Diebstahls (§ 242 StGB) ist grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt. Aufgrund verschiedener Qualifikationstatbestände (beispielsweise Diebstahl mit Waffen oder Einbruch in eine Wohnung) kann es jedoch auch eine Mindeststrafandrohung geben oder eine Verschiebung der Höchststrafe auf 10 Jahre. Ebenso strafbar sind die Unterschlagung (§ 246 StGB), die unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs (§ 248b StGB) oder die Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB). Der Weiterverkauf oder der Ankauf von Diebesgut ist hingegen im Tatbestand der "Hehlerei" (§ 259 StGB) geregelt und unter Strafe gestellt. 

Wem gehört Diebesgut?

Das Diebesgut gehört grundsätzlich auch nach dem Diebstahl erst einmal weiter der bestohlenen Person. Sollte es Aussage gegen Aussage stehen, so ist es vorteilhaft, wenn man z.B. durch eine Quittung belegen kann, dass einem ein Gegenstand gehört. Im Generellen sollte man in jedem Fall darauf verzichten, dass man seinen eigenen Besitz zurück stiehlt. Es ist erheblich sinnvoller und ungefährlicher, wenn man die Polizei anruft und den Sachverhalt klären lässt. Gewalt darf man ebenso nicht anwenden. Die einzige Ausnahme ist hierbei das sogenannte Recht zur "Jedermannfestnahme". Trifft man jemanden auf frischer Tat an, so kann man diesen festhalten, bis die Polizei eintrifft. In allen anderen Fällen könnte es zu einer Anzeige wegen Körperverletzung kommen. Ähnlich verhält es sich mit einem Eindringen auf ein fremdes Grundstück. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Strafverfahrens erhält man das gestohlene Diebesgut so oder so zurück, wenn dies gefunden wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat man zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Täter. 

Was passiert mit Diebesgut?

Wie vorstehend erwähnt wird das Diebesgut häufig durch den Dieb weiterverkauft, um die Sache zu barem Geld zu machen. Spezialisierte Hehler sind eine Option, jedoch nutzen manche Straftäter auch Pfandhäuser oder auch Online-Portale (z.B. Ebay oder Kleinanzeigen) zum Verkauf der gestohlenen Ware. Beliebt ist ebenso der Diebstahl von Metallen, welche anschließend eingeschmolzen werden können. Den finanziellen Ertrag hat der Dieb durch den Wert des Metalls. Beim Taschendiebstahl oder in der Regel auch beim Ladendiebstahl ist der Weiterverkauf nicht der Fall. Beim Taschendiebstahl erfolgt recht zügig eine Plünderung dieser, um schnell an Bargeld oder wertvolle Gegenstände zu gelangen. Beim Ladendiebstahl erfolgt ein Weiterverkauf nur beim gewerbsmäßigen Diebstahl. Dieser erfolgt häufig durch organisierte Banden und zeichnet sich durch eine immense Menge an gestohlener Ware aus. Ansonsten handelt es sich beim klassischen Ladendiebstahl um Mutproben oder einen Bedarfsdiebstahl. Der Täter benötigt zu diesem Zeitpunkt den gestohlenen Gegenstand und möchte ihn nicht erwerben.